Spielregeln

Die Spielregeln von Mini-München haben sich in den letzten 40 Jahren nur wenig geändert, obwohl die 10. Regel besagt, dass alle Regeln durch einen Mehrheitsbeschluss in der Bürger*innenversammlung verändert werden können. So wurde 2018 eine große Entscheidung per Urabstimmung getroffen: seitdem muss man nicht mehr Vollbürger*in sein, um wählen zu dürfen. Hier stehen die aktuellen Regeln für Mini-München 2024:

Mini-München ist die Stadt der Kinder, in der es zum Teil wie in einer richtigen Stadt zugeht. Die Stadt wird von Kindern und Jugendlichen unter Mitwirkung von Erwachsenen betrieben und verwaltet. Grundlage dafür sind die Mini-München-Spielregeln.

 

  1. Der Start

Täglich gibt es für alle Kinder ein neues Mitspielbändchen. Neue Mitspieler:innen zwischen 7 und 15 Jahren bekommen am Meldeamt von Mini-München ihren Mitspielpass.

Damit sind sie Bürger:in von Mini-München, können arbeiten, studieren und Vollbürger:in werden. Der Mitspielpass ist ein persönliches Dokument, für das jede:r selbst verantwortlich ist. Bei Verlust fällt eine Gebühr für den Ersatzpass an.

  1. Arbeiten und Geld verdienen

Die Währung von Mini-München heißt MiMü und die Geldscheine 2024 sind neu gestaltet. Die MiMüs der Vorjahre haben keine Gültigkeit mehr. Für eine Stunde Arbeit gibt es 5 MiMüs, 1 MiMü wird davon als Stadtsteuer einbehalten. Geldgewinne und Geldschenkungen müssen im Rathaus angemeldet, versteuert und im Mitspielpass eingetragen werden.

  1. Studieren und lehren

An der Hochschule kann man studieren oder selbst Vorlesungen halten. Das Studium wird wie Arbeit bezahlt. Die Hochschule bietet Vorlesungen und Kurse an. An der Hochschule kann man auch als Professor:in arbeiten.

 

  1. Vollbürger:in werden

Wer vier Stunden Arbeit, vier Stunden Studium in seinen Spielpass eingetragen und einen Zoff-Kurs besucht hat, kann im Rathaus Vollbürger:in werden. Im Bürger:innenbüro erhält man nach bestandener Prüfung die Bestätigung der Vollbürger:innenschaft im Mitspielpass. Vollbürger:innenschaften aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit. Die Vollbürger:innenschaft braucht man, um gewählt werden zu können, sich selbstständig zu machen, ein eigenes Geschäft zu eröffnen, Grundstücke zu pachten, den Führerschein zu machen und um bestimmte Berufe ergreifen zu können.

  1. Wahlen und Stadtpolitik

Wahlen für den Stadtrat und das Amt des/der Oberbürgermeister/s/in finden jede Woche statt. Der Stadtrat, der/die Oberbürgermeister:in und der/die Bürgermeister:in führen die Geschäfte der Stadt. Umfang und Ablauf der Wahl sind in der Wahlordnung geregelt. Die tägliche Bürger:innenversammlung ist das Gremium, das Gesetze und neue Regeln für Mini-München beschließt und auch wieder ändern kann. Die Bürger:innenversammlung wird vom Rathaus einberufen und vorbereitet. Eine Bürger:innenversammlung kann auch von den Bürger:innen selbst einberufen werden, wenn dafür mindestens 50 Unterschriften gesammelt werden.

  1. Betriebe und Geschäfte

In Mini-München gibt es neben den städtischen auch private Betriebe. Wer ein eigenes Geschäft oder Dienstleistungsunternehmen eröffnen will, muss seinen Betrieb beim Gewerbeamt anmelden.

  1. Bürger:innenpflichten und Regelverstöße

Mini-München lebt von der aktiven Beteiligung aller. Alle sind auch für den friedlichen Verlauf der Spielstadt verantwortlich. Die älteren und erfahrenen Bürger:innen übernehmen Verantwortung für die jüngeren und neuen.  Gewalttätigkeiten und Diebstähle werden geahndet. Verstöße gegen die Spielregeln kommen vor das Stadtgericht. Die Gefährdung des Ablaufs von Mini-München kann ein Spielstadtverbot zur Folge haben.

 

  1. Visa für Erwachsene

Erwachsene können am Meldeamt ein Visum beantragen. Auf dem Visum ist die Startzeit eingetragen, das Visum ist maximal eine halbe Stunde gültig.

 

  1. Weitere Regelungen und Verordnungen

Für den Betrieb der Spielstadt und der einzelnen Einrichtungen sind noch weitere Regelungen und Verordnungen wichtig: eine Handwerksordnung, eine Bau- und Grundstücksordnung, Regeln für das Studium, Regeln für die Führerscheinprüfung und allgemeine Verkehrsregeln. Es gibt auch ein Grundgesetz und eine Strafprozessordnung. Alle Regeln, Verordnungen und Gesetze können in den zuständigen Einrichtungen und im Rathaus eingesehen werden.

 

  1. Wer Regeln aufstellt, kann sie auch verändern

Auch Gutes und Bewährtes kann man besser machen und deswegen können auch diese

Regeln ergänzt und verändert werden. Voraussetzung dafür ist ein Mehrheitsbeschluss in der Bürger:innenversammlung.

 

Kultur & Spielraum e.V.
München 2024